Die Brandschutzordnung soll eine Unterstützung in der Brandverhütung darstellen und das Verhalten im Brandfall regeln.
Die Brandschutzordnung unterteilt sich in den Teil A, Teil B und Teil C.
Für die Erstellung gilt grundsätzlich die DIN 14096 Teil 1–3.
Im Teil A befinden sich die allgemeinen Aussagen zur Brandverhütung.
Er ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten.
Hierzu zählen u.a. die Mitarbeiter und Besucher bzw. Gäste.
Teil B ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten, jedoch keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen.
Teil C ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten jedoch mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut wurden.