Nutzen Sie unsere neuen Schulungstermine
10.04. , 10.07. und 23.10.2025
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Wunschtermin.
Die ASR A2.2 konkretisiert die Forderung nach Brandschutzhelfern.
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Die Europäische Chemiekalienagentur (ECHA) plant ein Verbot von per-und polyfluorieten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen. Mit dem PFAS Verbot muss ab 2024 gerechnet werden, danach gibt es vermutlich nur eine kurze Übergangsfrist um auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Weitere Infos finden Sie im Download.
Gerne steht Ihnen unser Büro oder Ihr Kundendiensttechniker für weitere Fragen zur Verfügung.
Übrigens verkaufen wir seit Herbst 2022 bereits nur noch fluorfreie Geräte.
In Bayern müssen bis spätestens 31.12.17 alle Wohnungen (auch Bestandsbauten) mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Mindestausstattung: jeweils 1 Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmer, sowie in Fluren die zu Aufenthaltsräumen führen. (Bayerische Bauordnung Art.46 Abs.4)