Jeder Betreiber einer Betriebsstätte ist im Rahmen von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verpflichtet, Maßnahmen zu präventivem Brandschutz zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass das Brandrisiko und die daraus möglicherweise entstehenden Personen- und Sachschäden auf ein Minimum reduziert werden.
Zum einen sind Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bereits in den Bauordnungen vorgesehen, zum anderen aber wird vorbeugender Brandschutz ganz dezidiert in den Arbeitsstättenrichtlinien vorgeschrieben und dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz: "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."
Aus dieser Verpflichtung kann sich kein Unternehmer durch Delegation der Verantwortung entziehen, für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache, denn der Unternehmer haftet immer persönlich, wenn ein regelkonformer Brandschutz nicht gewährleistet ist und es zum Schadensfall kommt.
Die Brandschutzexperten der BAVARIA-Brandschutzbetriebe beraten Unternehmen, erstellen Brandschutzkonzepte und sorgen vor Ort dafür, dass der Brandschutz eines Unternehmens regelkonform und sachlich den Anforderungen zu einem guten, funktionsfähigen Brandschutz entspricht.