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Willkommen beim Schulungsangebot

Individuell auf Ihr

Unternehmen abgestimmt

Brandschutzunterweisung/Schulung

Laut Arbeitsschutzgesetz und Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 sind die Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöschern und im Brandschutz zu unterweisen. Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird empfohlen praktische Übungen mit Feuerlöschern abzuhalten.

Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.

  • Dauer der Unterweisung: ca. 2 Stunden

  • Teilnehmer Personen: ca. 15

Unsere Themen beim Brandschutz

 

  • Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang Brandklasseneinteilung

  • Löschmittel

  • Umgang mit tragbaren Feuerlöschern

  • Praxis am Firetrainer

  • Verhalten im Brandfall

  • Bekämpfen von Personenbränden

  • Flucht und Rettungswege

Ausbildung zum Brandschutz-
& Evakuierungshelfer

In § 10 ArbSchG und in der ASR A2.2 wird die Bestellung von Brandschutzhelfern gefordert. Der Unternehmer ist verpflichtet eine gewisse Anzahl (min. 5 %) der Beschäftigen zu benennen und auszubilden.

Unsere Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das Grundlagen Wissen und die notwendige Kenntnis zur Brandverhütung.

Ganztägige Inhouse Schulung ab 5 Personen

Feste Termine für Einzelpersonen in einem Hotel

im Münchner Osten

Kursinhalt

  • Rechtsgrundlagen

  • Aufgaben des Brandschutzhelfers

  • Verbrennungsvorgang,Brandklassen,Löschmittel

  • Besondere Risiken im eigenen Betrieb

  • Brandschutzordnung Teil ABC

  • Brandbekämpfungseinrichtunen

  • Feuerlöscher,Hydranten,RWA,Feststellanlagen

  • Evakuierung und Räumung eines Gebäudes

  • Beschilderung,Flucht – und Rettungspläne

  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung

Ausbildung zum Räumungs-  & Evakuierungshelfer

Laut Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, die für Evakuierung, Erste Hilfe

und Brandbekämpfung zuständig sind.

Diese Mitarbeiter sind auszubilden und regelmäßig

zu schulen.

Theoretische Unterweisung: ca. 2 Stunden

Teilnehmende Personen : ca. 10-15 Personen

Optimal: 

Gemäß § 55 Arbeitsstättenverordnung sind in angemessenen Zeitabständen Räumungsübungen durchzuführen.

Nur durch reale Übungen können Fehler festgestellt und im Ernstfall vermieden werden.

Unser Brandschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Organisation, Vorbereitung und Nachbesprechung 

Kursinhalt:

 

  • Definition und Ziel von Evakuierungen

  • Rechtsgrundlagen

  • Verantwortungsbereiche

  • Aufgabenbereiche

  • Verhalten bei Bränden

  • Alarmierung,

  • Verhalten von Menschen

  • Flucht- und Rettungswege

Wir bieten auch Spezialschulungen für Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser an.

Hier wird neben den Grundlagen auch auf die Probleme mit Schutzbefohlenen eingegangen

(z.B. Verhalten von Kindern bei Feuer, Evakuierung von Bettlägerigen)

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