Willkommen beim Schulungsangebot
Individuell auf Ihr
Unternehmen abgestimmt
Brandschutzunterweisung/Schulung
Laut Arbeitsschutzgesetz und Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 sind die Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöschern und im Brandschutz zu unterweisen. Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird empfohlen praktische Übungen mit Feuerlöschern abzuhalten.
Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.
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Dauer der Unterweisung: ca. 2 Stunden
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Teilnehmer Personen: ca. 15
Unsere Themen beim Brandschutz
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Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang Brandklasseneinteilung
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Löschmittel
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Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
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Praxis am Firetrainer
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Verhalten im Brandfall
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Bekämpfen von Personenbränden
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Flucht und Rettungswege
Ausbildung zum Brandschutz-
& Evakuierungshelfer
In § 10 ArbSchG und in der ASR A2.2 wird die Bestellung von Brandschutzhelfern gefordert. Der Unternehmer ist verpflichtet eine gewisse Anzahl (min. 5 %) der Beschäftigen zu benennen und auszubilden.
Unsere Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das Grundlagen Wissen und die notwendige Kenntnis zur Brandverhütung.
Ganztägige Inhouse Schulung ab 5 Personen
Feste Termine für Einzelpersonen in einem Hotel
im Münchner Osten
Kursinhalt
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Rechtsgrundlagen
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Aufgaben des Brandschutzhelfers
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Verbrennungsvorgang,Brandklassen,Löschmittel
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Besondere Risiken im eigenen Betrieb
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Brandschutzordnung Teil ABC
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Brandbekämpfungseinrichtunen
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Feuerlöscher,Hydranten,RWA,Feststellanlagen
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Evakuierung und Räumung eines Gebäudes
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Beschilderung,Flucht – und Rettungspläne
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Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
Ausbildung zum Räumungs- & Evakuierungshelfer
Laut Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, die für Evakuierung, Erste Hilfe
und Brandbekämpfung zuständig sind.
Diese Mitarbeiter sind auszubilden und regelmäßig
zu schulen.
Theoretische Unterweisung: ca. 2 Stunden
Teilnehmende Personen : ca. 10-15 Personen
Optimal:
Gemäß § 55 Arbeitsstättenverordnung sind in angemessenen Zeitabständen Räumungsübungen durchzuführen.
Nur durch reale Übungen können Fehler festgestellt und im Ernstfall vermieden werden.
Unser Brandschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Organisation, Vorbereitung und Nachbesprechung
Kursinhalt:
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Definition und Ziel von Evakuierungen
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Rechtsgrundlagen
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Verantwortungsbereiche
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Aufgabenbereiche
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Verhalten bei Bränden
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Alarmierung,
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Verhalten von Menschen
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Flucht- und Rettungswege