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Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung soll eine Unterstützung in der Brandverhütung darstellen und das Verhalten im Brandfall regeln.
Die Brandschutzordnung unterteilt sich in den Teil A, Teil B und Teil C.
Für die Erstellung gilt grundsätzlich die DIN 14096 Teil 1–3.

Im Teil A befinden sich die allgemeinen Aussagen zur Brandverhütung.
Er ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten.
Hierzu zählen u.a. die Mitarbeiter und Besucher bzw. Gäste.

Teil B ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten, jedoch keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen.

Teil C ist für alle Personen bestimmt, die sich in einem Objekt/Gebäude aufhalten jedoch mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut wurden.

Welche Teile benötigt werden, ist abhängig von der Art, Nutzung und Größe des Objektes und von den Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz.

Teil A ist ein Musterschild nach DIN und für den Aushang bestimmt.
Teil B und C ist für die Mitarbeiter und muss individuelle erstellt werden.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.

Fordern Sie unser Angebot an!

Pension Fischer Teil A

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